Wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Das Jahr 2017 steht vor der Tür

Diese Änderungen sollten Sie 2017 kennen

Es sind nur noch wenige Tage bis zum 1. Januar 2017. Ihre VR Bank Dreieich-Offenbach eG informiert hier über wichtige Änderungen, die man kennen sollte:

Das Pflegestärkungsgesetzt II kommt

Ab 2017 wird es anstelle der bisherigen drei Pflegesufen fünf Pflegegrade geben. Künftig werden körperlich, geistig und psychisch bedingte Pflegebedürftigkeit vollkommen gleichrangig als Einschränkung angesehen.

Steuerentlastungen für Familien

Besonders Familien profitieren von 6,3 Mrd. Euro Steuerentlastungen in 2017:

  • Grundfreibetrag erhöht sich um 168 Euro auf 8.820 Euro.
  • Kinderfreibetrag erhöht sich um 108 Euro auf 4.716 Euro.
  • Kindergeld erhöht sich um jeweils 2 Euro pro Monat:
    für das 1.und 2. Kind von jetzt 190 Euro auf 192 Euro;
    für das 3. Kind von  jetzt 196 Euro auf 198 Euro;
    für das 4. und jedes weitere Kind von  jetzt 221 Euro auf 223 Euro.
  • Kinderzuschlag erhöht sich um monatlich 10 Euro von 160 Euro auf 170 Euro je Kind.
  • Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags um 168 Euro auf 8.820 Euro.
2017 hat einen Feiertag mehr

Anlässlich des 500. Jubiläums der Veröffentlichung der 95 Thesen von Martin Luther, am Tor der Schlosskirche in Wittenberg, ist der Reformationstag am Dienstag dem 31.10.2017 einmalig ein Feiertag.

Neuregelungen bei der Steuererklärung

Belegvorlagepflicht wird Belegvorhaltepflicht

Künftig müssen Belege weitestgehend nicht mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann im Zweifel allerdings die Vorlage von Belegen verlangen.

 

Das gilt auch für Spendenquittungen

Auch Quittungen für Spenden, beispielsweise über unsere Crowdfunding-Plattform "Mit Herz für die Region", müssen ab nächstem Jahr nicht mehr eingereicht werden.

Die Flexi-Rente kommt

Die Gruppe der arbeitswilligen und -fähigen Rentner wird immer größer. Ab 2017 wird der Übergang vom Arbeitsleben in die Rente noch flexibler möglich sein. Bisher konnte die Rente bei einem Zuverdienst von mehr als 6.300 Euro um ein Drittel, die Hälfte, zwei Drittel oder sogar komplett gekürzt werden.

Künftig werden Einkünfte über dem Limit von 6.300 Euro zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.