Neue Vereinbarung zur Nutzung des elektronischen Postfachs

Elektronische Konto- und Kartendokumente bequem online verwalten

Seit 14. November 2016 erhalten Kunden mit Zugang zum Online-Banking und dem elektronischen Postfach direkt nach dem Login einen Hinweis auf eine aktualisierte "Vereinbarung zur Nutzung des elektronischen Postfachs", die bestätigt werden muss.

Ihre Vorteile

Die neue Vereinbarung hält einige Vorteile für Sie bereit:

  • Mit der neuen Vereinbarung kann künftig die Kundenkorrespondenzfunktion im Online-Banking genutzt werden. Sie können dann direkt mit Ihrem Kundenberater bzw. der Bank über das Online-Banking sicher und komfortabel kommunizieren.
  • Erweiterung der Dokumente: Konto- und Kundenmitteilungen, Steuerbescheinigungen, Erträgnisaufstellungen sowie Hauptversammlungsdokumente im Wertpapiergeschäft können künftig in Ihr Postfach eingestellt werden.
  • Verlängerte Archivierung: Ihre Dokumente werden künftig 10 Jahre archiviert.

So funktioniert Ihre Bestätigung

Das sollten Sie beachten

Einzelpersonennummer

  • Der Bestätigungsprozess bei Personennummern, die nur auf Ihren Namen lauten, kann automatisiert im Online-Banking abgeschlossen werden.

Gemeinschaftspersonennummer

  • Bei gemeinschatlichen Personennummern müssen Sie jeweils das Formular ausdrucken und alle Kontoinhaber müssen das Formular unterschreiben. Geben Sie es danach in einer Filiale der VR Bank Dreieich-Offenbach eG ab. Erst nach Eingabe durch die Bank entfällt der Bestätigungsprozess bei gemeinschaftlichen Personennummern.
    HINWEIS: Bestehen mehrere gemeinschaftliche Personennummern, so muss das Formular für jede dieser Personennummer ausgedruckt und unterzeichnet in der Filiale abgegeben werden.

Minderjährige

  • Bei Minderjährigen mit zwei gemeinschafltichen gesetzlichen Vertretern muss ebenfalls das Formular ausgedruckt und von dem Kontoinhaber sowie den beiden gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Das vollständig ausgefüllte ist in der Filiale abzugeben.
  • Gesetzliche Vertreter mit Einzelvollmacht können den Bestätigungsprozess selbständig und fallabschließend im Online-Banking vornehmen.

Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen Ihnen Ihre Kundenberater gerne zur Verfügung.