- Auswahl optionaler Produkte (z.B. digitale girocard)
- Erfasssung persönlicher Daten
- Festlegung der Anmeldedaten für Ihr OnlineBanking
- Anzeige aller Erklärungen (nach erfolgreicher Prüfung erfolgt Zusendung der vorvertraglichen Informationen per E-Mail)
- Zusammenfassung
- Auftrag bestätigen
- Legitimation mittels Video-Identifikation (sofort, oder mit Zugangsdaten)
So einfach geht's
Einzel- oder Gemeinschaftkonto?
Einzelkonto
Nur Sie sind Kontoinhaber. Es gibt keine weiteren Mitkontoinhaber. Auf Wunsch können Sie im OnlineBanking Vollmachten für verfügungsberechtigte Personen vergeben.
Gemeinschaftskonto
Das Girokonto läuft auf zwei Namen. Konto- und Mitkontoinhaber sind gleichberechtigte Inhaber. Da es ein Oder-Konto ist, kann jeder Kontoinhaber die Bankgeschäfte selbständig erledigen.