Warnung vor Phishing-Mails mit Hilfsangeboten durch Aufsichtsbehörden

Aus aktuellem Anlass warnt die BaFin vor Hilfsangeboten von einer angeblichen Aufsichtsbehörde.

Nach Erkenntnissen der BaFin werden Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell von Personen kontaktiert, die sich als "International Fraud Investigation Officer" (Beauftragte für internationale Betrugsbekämpfung) der "The Financial Conduct Autority" (Britische Finanzaufsichtsbehörde) ausgeben und ihre angebliche Hilfe bei der Rückforderung von Verlusten anbieten.

Hierzu werden die Kontaktierten zunächst aufgefordert, hohe Beträge zum Zwecke einer vermeintlichen "Verifikation" zu überweisen.

Die BaFin stellt klar, dass sich die Financial Conduct Authority aus dem Vereinigten Königreich nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wendet.

Das ist zu tun

Die BaFin bittet daher alle Betroffenen, die mit Angeboten oder Aufforderungen der "International Fraud Investigation Officer" der "The Financial Conduct Authority" oder anderen angeblichen Stellen in Kontakt kommen, diese Angebote abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Wenn Sie Zweifel haben, können Sie sich auch an die BaFin wenden.

Vorgehensweise der Betrüger

Die Betrüger nutzen ein angeblich fehlgeschlagenes IT-Update als Aufhänger für eine vermeintliche IP-Adressenprüfung. Sie behaupten, bei dieser Sicherheitsprüfung sei aufgefallen, dass jemand mit einer unbekannten IP-Adresse sich Zugriff auf das Konto des Bankkunden verschafft habe. Es seien bereits mehrere Geldbeträge abgebucht und das Überweisungslimit geändert worden.

Dann behaupten sie, aktuell stehe noch eine Echtzeitüberweisung aus, die nur noch in sehr kurzer Zeit aufzuhalten sei. Dazu fordern Sie das Opfer auf, eine Überweisungsvorlage mit dem entsprechenden Betrag auszufüllen und abzuschicken. Um die Glaubwürdigkeit des Anrufs zu unterstreichen, senden die Täter während des Telefonats SMS an ihre Opfer, in denen sie auf einen dringenden Handlungsbedarf hinweisen.

Gehen Sie nicht auf die Forderungen ein, tätigen Sie keine Überweisungen und geben Sie keine Daten weiter

Empfänger solcher Telefonanrufe sollten nicht auf die Forderungen eingehen, sondern einfach auflegen. Unsere Mitarbeiter werden Sie niemals telefonisch um Überweisungen bitten. Geben Sie auch keinesfalls Daten oder Freischaltcodes weiter und versenden Sie diese auch nicht mittels Ihres Online-Postfachs.

Haben Sie einen solchen Anruf erhalten und eine Überweisung getätigt, informieren Sie unverzüglich Ihre VR Bank Dreieich-Offenbach eG und bitten Sie um einen Überweisungsrückruf. Wenn das überwiesene Geld noch nicht von Ihrem Girokonto abgebucht und dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, lässt sich der Vorgang noch aufhalten. Sicherheitshalber sollten Sie zudem Ihr OnlineBanking sperren lassen. Mithilfe des folgenden Links "Karten und Online-Banking sperren" erhalten Sie weitere nützliche Informationen dazu. Bitte nehmen Sie außerdem Kontakt mit Ihrer VR Bank Dreieich-Offenbach eG auf.